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Interessantes für Kindertagespflegepersonen

 

Auch wir haben ehrenamtlich den Flutopfern geholfen und den Kindertagespflegeverein in Hürth unterstützt, seht hier: https://www.facebook.com/2210814702309002/posts/4717775438279570/?d=n

Cornona Pandemie 2021

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Hier nun Fragen die durch das Netzwerk NRW an den Landtag NRW geschickt wuden.

netzwerk_ktp_nrw_fragen_an_die_politisch_verantwortlichen_des_landtags.pdf [98 Kb]
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👆 Mit Einverständnis der Berufsvereinigung für Kindertagespflegepersonen e.V. erhaltet Ihr hier die aktuellen Dokumente als PDF  - den offenen, deutschlandweiten Brief,  die Auswertung der deutschlandweiten Umfrage und eine Kurzübersicht.
Die Berufsvereinigung ist Verfasser/Urheber.

anschreiben_zur_mail_bundesweite_corona-umfrage.pdf [149 Kb]
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bericht_corona_kindertagespflege_januar-2021.pdf [761 Kb]
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grafiken_corona_kindertagespflege_januar-2021.pdf [92 Kb]
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Umfrage Auswertung zur beruflichen und privaten Situation der Kindertagespflegepersonen in NRW mit Stand 14.01.2021

umfrageauswertung.pdf [1.8 Mb]
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Fakten und Empfehlungen zu den Regelungen in der Kindertagespflege

2021_01_01_fakten_und_empfehlungen_zu_den_regelungen_in_der_kindertagespflege.pdf [444 Kb]
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Corona Pandemie 2020

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Aufgrund der Angespannten Situation die für alle Kindertagespflegeperson, egal ob Kita oder Kindertagespflege sehr schwierig ist, hat das Kindertagespflege-Netzwerk-NRW heute einen weiteren Brief an Herrn Dr. Joachim Stamp, Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration geschickt. 

Hier findet Ihr ein Flussdiagramm zur Betreuungsfähigkeit der Tageskinder

Hier klickt Ihr auf die Sonderseite des Gesundheitsministeriums zum Corona Virus

Aktuelle Coronaschutzverornung vom 30.September 2020 findet Ihr hier.

Aus gegebenem Anlass und zur Sicherheit für Kindertagespflegeperson und deren Familien, sowie Tageskinder und deren Familien, findet Ihr hier alles was wichtig ist. Ihr findet hier eine Zusatzvereinbrung zum privatrechtlichen Vertrag während der Coronavirus SARS-CoV-2 Pandemie inklusive eine Empfehlung vom Berufsverband Kindertagespflege e.V. sowie ein Informationsblatt zum Thema Hygiene vom Bundesministerium für Gesundheit, Hygieneblatt.

 

Einige Jugendämter erwarten einen Hygiene-Plan für die Kindertagespflegestelle. Ein solcher wurde von einer Kindertagespflegeperson entworfen und für alle zu Verfügung gestellt.

Einen perfekt und übersichtilichen Desinfektions- und Reinigungsplan stellen wir Euch hier ebenfalls zur Verfügung.

Interessant für alle, ganz besonders vielleicht aber für Großtagespflegestellen, ist ein weiterer Link. Es geht um eine Reinigungsliste die durch Unterschriften und Zeiten ausgefüllt werden muss. Schaut einfach mal hier drauf. Wir sind uns sicher das das Gesundheitsamt begeistert ist eine solche vorzufinden. 


Das neue KiBiz kommt

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KiBiz Revison 01.08.2020!

Am 29.11.2019 hat der Nordrhein-westfälische Landtag das KiBiz reformiert und es gibt einige interessante Neuerungen die am 01.08.2020 in Kraft treten.

Z.B. : künftig werden die letzten beiden Kita-Jahre vor dem Schulbeginn für Familien komplett kostenfrei sein !!

Auch für Tagespflegepersonen gibt es einige interessante Neuerungen. 

Mehr findet Ihr hier zum neuen KiBiz !

 

Masernschutzgesetz 

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Schul- und Kindergartenkinder sollen wirksam vor Masern geschützt werden.

Das ist das Ziel des Masernschutzgesetzes, welches am 14. November 2019 im Bundestag beschlossen und am 20. Dezember 2019 durch den Bundesrat gebilligt wurde. Dieses Gesetz tritt am 01.03.2020 in Kraft.

Bedeutet: Alle Schul- und Kindergartenkinder sowie Tageskinder müssen ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bei Eintritt in die Schule, in den Kindergarten oder in die Tagespflege, die von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Masern-Impfungen nachweisen. Es ist darauf zu achten das beide Impfungen gegeben wurden, denn nur so ist ein Impfschutz gegeben. 

Wichtig für die KTPP zu wissen: Ein Kind welches nicht die erste von 2 Impungen bekommen hat, darf nicht betreut werden.  Kinder die früher in die Kindertagesbetreuung gehen, können bereits ab dem 9. Lebensmonat geimpft werden. Ein Kind was in die Kindertagesbetreuung eintritt und nicht geimpft ist, muss durch die KTPP dem Jugendamt und dem Gesundheitsamt gemeldet werden.

Diesen Impfschutz brauchen ebenfalls alle Personen die in Gemeinschaftseinrichtung wie Schulen, Kindergärten, Tagespflegestellen oder ähnliche Arbeiten, wenn sie nach 1970 geboren sind. 

Da die meisten Tagespflegepersonen in eigenen Räumlichkeiten bzw. zu Hause arbeiten, müssen ebenfalls alle im Haushalt lebenden Personen, wenn sie nach 1970 geboren sind, eine zweifach Impfung nachweisen. 

Dieser Nachweis muss bis zum 31.07.2021 der Leitung der jeweiligen Einrichtung erbracht werden. Bei Tagespflegepersonen ist dieser Nachweis dem örtlichen Jugendamt vorzuzeigen. 


Erste Infos zur Umsetzung des Masernschutzgesetzes vom Bund

 

Hier ein link zur Kassenärztlichen Bundesvereinigung zur Masernimpfpflicht ab 01.03.2020